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Transportunternehmen

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Ein Transportunternehmen, wie zum Beispiel die Hummer GmbH, dient dem Transport und dem Vertrieb unterschiedlicher Güter. In einer Unternehmensmischform werden von den Dienstleistern auch Personentransporte durchgeführt. Jede Transportfirma beschäftigt Disponenten, die für die notwendige Koordination und Planung der Einsätze der Berufskraftfahrer und die Bereitstellung der Fahrzeuge des firmeneigenen Fuhrparks verantwortlich sind. Der Disponent ist außerdem dafür zuständig, dass die Waren innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Zeitlimits vom Umschlagplatz des Lieferanten zur Adresse des Kunden transportiert werden. Außerdem zählt die Erstellung der für den Transport benötigten Unterlagen, wie Frachtbrief und Lieferschein, zu den Aufgaben eines Disponenten. 

Zahlreiche Transportfirmen bieten neben reinen Transportleistungen auch Umschlag-, Kommissionier- und andere Logistikleistungen an. Vielfach transportieren die Dienstleister auch Massen-, Stück- und Spezialgüter für ihre Kunden im In- und Ausland. Abhängig vom gewählten Verkehrsweg wird neben dem Straßenverkehr der Luftverkehr, Schienenverkehr, die Binnen- und Seeschifffahrt und der Rohrleitungsverkehr zum Transport von Gütern genutzt. Im Rahmen der Transportorganisation beschäftigt sich der Disponent mit Transporten im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Während im Linienverkehr fahrplanmäßig eine festgelegte Transportroute angeboten wird, kommt ein Gelegenheitsverkehr nur durch das Vorliegen eines entsprechenden Kundenauftrags zustande. 

Für das Be- und Entladen der Güter ist entgegen der weitverbreiteten Meinung nicht der Fahrer zuständig. Als Erfüllungsgehilfen unterstützen der Lademeister und seine Lader den Disponenten und kümmern sich um die fachgerechte und korrekte Ladung des Transportmittels. Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft ist der Fahrer nur für den eigentlichen Transport zuständig, indem er die Güter an die vom Kunden vorgegebene Lieferadresse befördert. Während der Dauer des Transports hat der Berufskraftfahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten. Diese Pausen müssen vom Disponenten bei der Planung entsprechend berücksichtigt werden. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist die Transportfirma in erheblichem Maße mithaftbar. Der Berufskraftfahrer ist dabei nicht nur für die Einhaltung aller Verkehrsbestimmungen und die Beachtung der Fahrverbote an Sonntagen und Feiertagen zuständig, sondern muss sich auch um die Ladungssicherung kümmern. 

Transportfahrer sind im Nah- und Fernverkehr unterwegs. Das Bundesamt für Güterverkehr definiert einen Umkreis zwischen 50 bis 75 Kilometern als Nahverkehr, während für den Bezirksverkehr ein Radius von bis zu 150 Kilometern gilt. Alle Fahrten, deren Fahrtziel mehr als 150 Kilometer entfernt liegt, gelten als Fernverkehr. Der grenzüberschreitende Verkehr wird durch den Zusatz "international" gekennzeichnet. Im Nahverkehr setzen Transportfirmen vorwiegend kleinere Lastkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ein. Als Wirtschaftsverband setzt sich in Deutschland der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) für die Belange kleinerer und mittlerer Transportdienstleister ein. 

Zahlreiche Fuhrunternehmen übernehmen für ihre Kunden alle Arten von Transporten auch im grenzüberschreitenden Verkehr. Wenn Güter von Deutschland in andere Länder transportiert werden, müssen sich die Disponenten auch um die notwendigen Zollerklärungen kümmern. Ebenso wie bei Ferntransporten innerhalb Deutschlands, ist auch bei internationalen Fahrten ein korrekter und pünktlicher Ablauf wichtig. Die Transportdienstleister befördern die Waren ihrer Kunden als Komplett-, Teil- oder Sammelgutladungen und stellen abhängig vom Umfang der zu befördernden Waren den richtigen Laderaum zur Verfügung. Neben dem reinen Warentransport übernehmen viele Transportfirmen auch die vorübergehende Lagerung von Waren für ihre Kunden. Ein firmeneigener LKW-Service kümmert sich in der eigenen Werkstatt um Reparaturen der Lastkraftfahrzeuge.


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